Zeige grösseres Bild Satzung der Ortsgemeinde Breunigweiler zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 I Nr. 2 BauGB vom 14.06.2015 chef2015-06-23T21:03:03+02:0014. Juni 2015| Ähnliche Beiträge Hinterlasse einen KommentarDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
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